
Das Chaos im Kopf von Rudi Dutschke
28. Jan 2005 07:13
Fritz J. Raddatz
Foto Bettina Röhl
Fritz J. Raddatz war der Verleger der 68er. Bettina Röhl sprach mit ihm über Kunst, Macht und das geistige Klima, aus dem einst die RAF entstand.
Netzeitung: Sie haben Elfriede Jelinek in den sechziger Jahren als damaliger Programmleiter und Cheflektor von Rowohlt entdeckt. Hätten Sie Frau Jelinek den Literaturnobelpreis verliehen?
Raddatz: Da bin ich unsicher. Ich fand die frühen Arbeiten von ihr interessanter als die späteren, was das Literarische betrifft. Ich finde ihre Zerhackmethode der Sprache inzwischen eher fragwürdig. Ihre politischen Aktivitäten und politischen Interventionen finde ich völlig in Ordnung, die würde ich alle mit unterschreiben, mittragen, mit verlegen, was Sie wollen. Aber die literarische Methode scheint sich sehr verselbständigt zu haben, so dass ich damit inzwischen – obwohl Mitentdecker der Dame – größere Schwierigkeiten habe.
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Die Ausstellung in den Berliner KunstWerken kann den Mythos RAF nicht zertrümmern, denn sie lebt von ihm
Von Bettina Röhl
Kunst meets Terror– das ungefähr war die Idee der RAF-Ausstellung, die am kommenden Samstag ihre Pforten öffnen wird. Das ursprüngliche Konzept, 2003, trug den Titel Mythos RAF. Es scheiterte nicht zuletzt an dem früheren RAF-Anwalt Otto Schily und dem früheren Anwalt von Horst Mahler, Bundeskanzler Gerhard Schröder. Sie sorgten damals mit dem Gewicht ihrer Stimme dafür, dass die Ausstellung zumindest mit diesem Titel nicht zu verwirklichen war. Die Argumente der Politiker folgten im Wesentlichen der Bild-Zeitung, in der sich die Hinterbliebenen der RAF-Opfer empört zu Wort gemeldet hatten. Ihrer Meinung nach konnte es nicht angehen, den Tätern mit öffentlichen Geldern eine medienträchtige Show zu widmen, während gleichzeitig der Opfer nicht angemessen gedacht werden sollte.
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Partei - Politik - Bundestagswahl 2006
Will die Justizministerin über Männer – Bashing ins Kanzleramt?
Vaterschaftstest, Informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz
von Bettina Röhl

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.Januar 2005 zur Frage, welche Rechte hat der an seiner Vaterschaft zweifelnde Mann - so gut wie keine - wirft bereits aus logischen Gesichtspunkten, aber auch aus gesetzessystematischen, aus ethisch – moralischen und verfassungsrechtlichen Gründen immanente Zweifel auf. Wünschenswert wäre daher, dass diese BGH-Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt wird.
(Dieser Artikel erschien in einer stark gekürzten Fassung in der Magdeburger Volksstimme vom 19.1.05)
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Ein Urteil stuft den Vater zum Elternteil zweiter Klasse herab.

Unverheiratete Väter bekommen das Sorgerecht für ihre Kinder auch in Zukunft
nur mit Zustimmung der Mutter. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
bestätigte am 29. Januar 2003 eine entsprechende Regelung aus dem Jahr 1998
als verfassungsgemäß.
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