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25. März 05

Diskriminierung - nein Danke II

Noch ein paar Gedanken zum Antidiskriminierungsgesetz

Der Perlentaucher berichtete.


Da hatten die Macher noch bis vor wenigen Tagen geschrieen, es müssten unbedingt die Arbeitgeber für Diskriminierungen haften, die Wildfremde ihren eigenen Mitarbeitern angedeihen ließen. Viel näher hätte es gelegen, Diskriminierungen ihrer Mitarbeiter gegenüber Dritten durch eine eigene Diskriminierungshaftung zu begleichen. Dann plötzlich gab es die bekannten 40 Nachbesserungspunkte (vorgestellt in einer Pressekonferenz letzten Freitag von den Rot-Grünen), da tönte ein Olaf Scholz plötzlich wegen der Diskriminierungsregeln, die er nun plötzlich nicht mehr wollte: da greifen wir doch auf die bewährten Regeln des BGB zurück.

Und auch eine härtere Beweislastumkehr, als sie jetzt noch im Gesetzentwurf übrig geblieben ist - so muss man Scholz wohl verstehen - sei nicht mehr nötig, da das ohnehin schon in Deutschland geltende Recht ausreiche.

Auf diese Überlegungen bleibt hinzuweisen, um die Absurdität und auch die Unlauterkeit der ADG-Macher zu verdeutlichen, die den Eindruck erzeugen, dass derjenige, der gegen ihr Antidiskriminierungsgesetz ist und dessen neue immanente Diskriminierungen ablehnt, nicht gegen ein unschönes Gesetz sei, sondern Antidiskriminierung ablehne oder im ärgsten Fall gar für Diskriminierung sei. Das ist paranoid, das ist wahnhaft.

Ich persönlich habe mich in dem taz- Beitrag dafür ausgesprochen, dass Diskriminierung keine Chance hat.

Es geht aber, wie immer, bei Normen, die nicht nur aus sich heraus verstanden sein wollen, sondern auch im Zusammenhang des gesamten juristischen Systems um den richtigen Weg zu dem erkannten Ziel.


Die Gefühle und Gedanken des Reinigungspersonals in der Kirche sind nicht so wichtig ?
Stolz sind die Macher auf eine Novelle ihres Entwurfes, auf das, was ich hier scherzhaft einmal das Diskriminierungsprivileg der Kirchen nenne; ausgerechnet die Kirchen sollen nämlich diskriminieren dürfen, in dem sie jemanden nicht anstellen, der nach dem Antidiskriminierungsgesetz die Stelle zu bekommen hätte. Sie dürfen sagen: Stimmt alles, aber: Du, Bewerber, bist Angehöriger einer anderen Religion und ein U-Boot wollen wir nicht. Fleißig bemühen sich die Anti-Diskriminierungsgesetzgeber zu sagen, dass es im Kirchenbereich da, wo es nicht sensibel sei, also wo es nicht mehr um Glaubensfragen geht, so sei, dass das ADG dann doch gelte. Nur beim Reinigungspersonal, so die Antidiskriminierungsgesetzmacher, gelte das ADG wie sonst überall vorgeschrieben. Unausgesprochene und doch wohl total diskriminierende Begründung: Beim Putzpersonal kommt es nicht auf Geist und Verstand, Glauben und Gefühl an, bei denen ist alles wurscht. Dies ist Sozialdiskriminierung pur und das fällt den feisten ADG-Machern nicht einmal auf.

Sonst heißt es immer vom Kaiser bis zum Bettelmann sei in den Kirchen jeder gleich und im Glauben gleichberechtigt vereinigt. Bei den ADG-Machern heißt es: Für niedere Arbeiten, wo auch die Frage der Qualifikation ganz eigenartig von den ADGlern klammheimlich vom Tisch gefegt wird, wird der ADG-Stempel rausgeholt, wo drauf steht: Ich bin ein unwichtiger Mensch, ein bedeutungsloses Wesen. Ich werde nicht nach beruflicher Qualifikation eingestellt, ich werde nur danach eingestellt, ob ich mehr Diskriminierungspunkte in meiner Person vereinige, als meine Mitbewerber.

Sie sehen es wird ziemlich peinlich, was die Antidiskriminierungsmacher sich da abwürgen. Vermutlich ist der "Sekte" der Grünen eingefallen, dass sie selber nicht von ihrem Antidiskriminierungsgesetz plötzlich eine Watschen einfangen, in dem sie eine von ihrem eigenen Gesetz geschützte CSU-Frau einfangen, die nun plötzlich lustig bei den Grünen inder Parteizentrale arbeitet und täglich nach München funkt.
Wie es überhaupt mit Sekten aller Art steht - was also eine Religionsgemeinschaft ist, im Sinne des ADG - darüber schweigen die Macher.

Das Grundgesetz, das extra nachgebessert wurde, sagt in Art.3: keine Diskriminierung.

Und eine wahre Flut von bereits real existierenden Vorschriften und von real existierenden gegen Diskriminierung gerichteten, öffentlich finanzierten Einrichtungen bis hin zum Frauenparkplatz, Mutter- und Kind- Parkplatz, um einmal ganz oberflächliche Beispiele zu nennen, die aber bei Quotenregeln oder dem von mir beispielhaft beschriebenen Blindengeld beginnen, komplementieren die Grundrechtsnorm und machen sie lebendig.

(Apropo Mutter-Kind-Parkplatz : Diskriminierung von Kindern, die nur mit ihrem Vater im Supermarkt einkaufen fahren ? Wärs nicht richtig Mutter-Töchter -Parkplätze einzuführen, damit die männlichen Kinder rechtszeitig daran gewöhnt werden, dass sie zweitklassig sein könnten ?)

Diejenigen, die aus einer relativ hörigen Gefolgschaft heraus den ADG-Machern hinter herlaufen müssen sehr häufig den Vorwurf anerkennen, dass sie gar nicht wirklich genau wissen, wovon sie reden.

Weder der ADG-Opportunismus des Bundeskanzlers und im Zweifel seines Vizes, noch der ADG-Opportunismus der etwas anderen Art der Angela Merkel, sind für eine so überragend wichtige Regelungsmaterie, die nicht auf den nächsten Wahltag hin taktisch als Karte gespielt werden sollte, wenig hilfreich.

Die in diesem Zusammenhang viel besungenen EU-Richtlinien, die auch auf europäische Staaten hin, erfunden wurden, die eine völlig andere Grundsituation haben, können keine heilige Kuh sein, sondern dürfen ihrerseits sorgfältig bedacht werden.

1. muss in Deutschland bedacht werden, inwieweit in den unterschiedlichsten, einschlägigen Gesetzen die die EU-Richtlinien bereits erfüllt sind, und 2. ist die Frage, die ich aufgeworfen habe, eine Frage, die immer, grundsätzlich bei jeder Norm zu klären ist: Ist das Gesetz verfassungskonform ?
Die Behauptung, dass man selber der bessere Mensch sei und das bessere Gesetz zum besseren Zweck mache, ist zwar demagogisch hochwertig ( die DDR - Häuptlinge haben das vierzig Jahre in extenso so gehandhabt), ersetzt aber nicht die Verfassungstreue.

Weder ist es sehr moralisch behinderten Menschen zuzumuten, dass sie in einem ADG, das in Wahrheit anderen Zwecken dient, nur so mitgeschleppt werden, in dem bei der ADG-Anwendung später die Behinderung weniger gewichtig wird, weil gesagt wird: Deine Behinderung ist ja schon durch einen Steuervorteil oder das Recht der kostenlosen Benutzung der Nahverkehrsmittel oder Quoten kompensiert, und deswegen kommen jetzt mal andere, zum Beispiel die Frauen, noch ist den Behinderten zuzumuten, wie Merkel lauthals tönt, dass die Behinderten, wenn sie, Merkel, das ADG schon nicht verhindern könne, als Diskriminierungsopfer draussen zu bleiben hätten.

Ein ganz entscheidender Punkt, der völlig unzureichend geregelt ist, weil sich die ADG-Macher auch davor gedrückt haben, ist eine hinreichende Definition, was eine Diskriminierung ist.

Aktuelle Beispiele aus den Medien:

Polnische Schwarzarbeiter in der Stadt X gefährden gesetzliche Arbeitsplätze

Tschechische Billiglohnarbeiter verdrängen alteingesessene Arbeitskräfte

Ukrainische Prostituierte drücken den Preis im Hurengewerbe.

Wie ist es mit der Berichterstattung in dem aktuellen Fall des brutalen Kindesmordes, wo es in den Medien heißt, der Täter Mehmet A.

Wie ist die Meldung zu verstehen, dass Versicherungen ein erhöhtes Aidsrisiko bei Schwulen konstatieren.

Dürfen junge Männer Führerscheintechnisch eine besondere Behandlung erfahren?

Dürfen einzelne Straftatbestandsgruppen, die in einzelnen Bevölkerungsgruppen oder Altersschichtungen vermehrt auftreten, nicht mehr beschrieben werden.

Der Ossi ?

Ostfriese ? Düsseldorfer Komödchen, früher Münchner Lach-und Schießgesellschaft, der Kölner Karneval, die Juristen, die Katholiken, die Zuckerkranken, der Mittelklassemann ( gewiß eine Minderheit ), die Manager, die Arbeiter, die Hausfrau, die Drogenabhängigen, die Beamten.

Darf man sagen: Männer machen Kriege? Und Frauen sind die besseren Menschen?
Machen Männer Kriege? Oder sind es einzelne Männer, die oft genug im Verbund mit einer Frau der Mehrzahl der Männer einen Krieg aufzwingen? Oder sind Männer prädestiniert sich einen Krieg aufzwingen zu lassen?

Darf überhaupt noch diskutiert werden? Ist das Antidiskriminierungsgesetz gleichsam die ideelle gesetzliche Begleitung zu den technischen Maßnahmen, die der Überwachungsstaat einführt und nur noch die oberen 10 000 denken und lenken und das Volk maßregelt sich selber?

Delegiert der Staat seine Verantwortung zum Beispiel für die Behinderten, die Alten und Kranken auf die Betriebe?

Gilt in der Wirtschaft nicht mehr das Prinzip der Marktbewährung?

Sollen sich diejenigen durchsetzen, die am aggressivsten ihr Diskriminierungsmerkmal gegen das Diskriminierungsmerkmal anderer Menschen durchzusetzen wissen?

Die soziale Diskriminierung

Die soziale Diskriminierung der Arbeitslosen und der Menschen, die sich aus Scham nicht arbeitslos melden und die im Zweifel die allerdiskriminiertesten sind, fallen aus dem ADG auf eine wirklich brutale zu nennende Weise heraus. Ein Tatbestand, der nach meinem Dafürhalten besonders verdeutlicht, dass die Grünen ideologische Partei des beamteten Luxus sind und überhaupt nicht an die aus der Gesellschaft heraus fallenden Menschen und deren Angehörige denken. Ihnen geht es mehr um die Beförderung einer grünen Studienrätin zur Oberrätin oder eine Bundeskanzlerin (naturgemäß nicht Merkel) oder eine Bundespräsidentin.

Die Grünen reden gern von den „bildungsfernen“ Schichten wie von exotischen Tieren - schließlich sind diese Schichten ja auch nicht ihre Wähler. Ausnahmen bestätigen die Regel. So kann ein Hilfsarbeitersohn und Halbwaise, wie Schröder sich selber gelegentlich beschreibt, natürlich Bundeskanzler werden oder ein Fischer, der überhaupt keinen Schulabschluss besitzt Vizekanzler. Dies ändert nichts an der Regel, dass Menschen aus Familien, in denen Karriere nicht eine präsente Größe war, ganz unabhängig von ihrem Bildungsweg, es schwerer haben können, ihrerseits Karriere zu machen. Auch ein Tatbestand, den die Antidiskriminierer nicht sehen wollen.

Das ADG ist in seiner Dynamik so angelegt, dass durchaus weitere so genannte Randgruppen - ein schreckliches Wort -. auch später noch gnädige Aufnahme finden können.

Bedenkt man, dass die zur Zeit größere Hälfte der Bevölkerung, nämlich die der Frauen, die jungen Menschen, die alten Menschen, die behinderten Menschen, die Menschen mit ausländischer Herkunft, mit anderer Rasse oder anderer Ethnie, wie es im Gesetz heißt, schon jetzt von der Minderheit der übrig bleibenden Männer diskriminiert werden, so die gesetzliche Fiktion, aber auch die übrig bleibenden Männer nach der bewusst geschlechtsneutral gehaltenden Formulierung vor Diskriminierung ihrerseits geschützt werden sollen, stellt man unschwer fest, dass das Gesetz den Deutschen sagt: Ihr seid letzten Endes alle diskriminiert. Und zwar durch potenziell alle anderen Deutschen.
Damit wird bereits aus logischen Gründen die Diskriminierung, die in dem Gesetz ein Minderheiten – Phänomen sein soll, zu einer Sache, die kaum noch Sinn macht. Das ist dann so ähnlich, als würde ein Gesetz erlassen: Seid nett zu einander! Ein solches Gesetz würde leider nicht bewirken, dass die Menschen nett zu einander sind, was sie natürlich in der Tat sein sollten.

Solcher Art waren die Rattenfängereien der Kommunisten, die dann die üble Diktatoren hervorbrachten und eine eigene Elite aus rein ideologischen Gründen formierten. Das Ergebnis der ideologischen Diskriminierung zum Beispiel in der DDR der eigenen Leistungsträger durch die besseren Stasis und IMs und co ist bis heute in seinen Folgen zu besichtigen: Die DDR ist vor allem an Ideologie zusammen gebrochen.

Nicht, wer das Schild vor sich her trägt: ich bin ADGler und deswegen habe ich alle Rechte und alle Moral auf meiner Seite, hat Recht und Moral auf seiner Seite. Dazu gehört etwas mehr, als Parteitaktik und Schaumschlägerei.


Ein lustiges Argument aus einem Leserbrief möchte ich aufgreifen
:

Nein, es ist, und das kann man in meinem taz- Beitrag ja auch nachlesen, keineswegs so, dass erst die Bundeswehr ( „Wehrpflicht“) „abgeschafft werden muss, bevor Soldatinnen vor sexueller Belästigung geschützt werden können.“

Bei unideologischer, kühl juristischer Betrachtungsweise ist der juristische und tatsächliche Unterschied zwischen der aktuell bestehenden Rechtslage, die SPD- Scholz, wie gesagt, als lange „bewährt“ jetzt wieder bezeichnet und derselben Rechtslage ergänzt um das peinliche und pennälerhaft formulierte ADG im konkreten Einzelfall auf sexuelle Belästigung bezogen kaum messbar.

Heute darf kein Soldat und keine Soldatin einer Soldatin ohne deren Einwilligung an den Busen fassen.

Keine Soldatin und kein Soldat darf einer Soldatin sagen: Alte Ziege, alte Votze und dergleichen mehr.

An diesen physischen oder verbalen Handlungen, die nicht erlaubt sind, ändert sich durch die zusätzliche Einführung des ADG nichts. Über die Tatbestände der Körperverletzung, der Beleidigung usw. hinaus, wird der Belästigungstatbestand kaum etwas Neues bringen. Und ein Gesetz, dass Belästigung nicht unter Strafe stellt, ( Das ADG ist kein Strafgesetz, um hier keine Irrtümer aufkommen zu lassen ) sondern lediglich Belästigung verbietet, bringt nichts Neues, weil Belästigung in einzelnen Straftatbeständen des Strafgesetzbuches bereits verboten ist. Zum anderen ist ein Gesetz mit einem Tatbestandsmerkmal „Belästigung“ problematisch, wenn es nichts Vernünftiges zu der Frage, liefert, was denn konkret Handlungen sind, die den Tatbestand der Belästigung erfüllen. Mit anderen Worten: was eigentlich genau Belästigung ist, weiß, von Ideologen abgesehen, die vage Ideen im Kopf haben, die sie gar nicht schlüssig formuliert haben, oder können, kaum jemand.

Soll hier Richterwillkür im Einzelfall herrschen?

Soll das Flirten verboten werden?

Soll das Reden überhaupt abgeschafft werden?

Soll hier am Ende einer der blödsinnigsten und streitschürensten Ausdrücke der letzten Jahrzehnte virulent werden, das Wort: Sexismus?

Ist es Belästigung, wenn ein Soldat eine Soldatin oder eine Soldatin einen Soldaten fragt: Wollen wir heute Abend zusammen ins Kino gehen?

Wenn die gefragte Person ein Mann ist, und antwortet: nein, ich möchte nicht ins Kino gehen, ist das dann gelebte, geschlechtsspezifische Benachteiligung der fragenden Frau ?

Damit zum letzten Punkt:

Das ADG kann natürlich nur greifen, wenn Merkmalspezifische Handlungen wirksam werden. Wenn man Jemandes Nase nicht mag oder jemanden für nicht qualifiziert erachtet oder jemandem nicht vertraut oder nicht glaubt, dass er auf Dauer seine Verpflichtungen erfüllen wird, oder befürchtet, dass jemand in eine Gruppe eine unangenehme Atmosphäre hereinbringt, dann sieht dies erkennbar keine spezifischen Reaktionen auf die so genannten Merkmale. Soll das alles dann einer jungen, einer alten, einer weiblichen, einer religiösen, einer politisch weltanschaulichen Person usw. gegenüber de facto nicht mehr gelten.

Und wie ist es, wenn eine Personalchefin tätig wird. Diskriminiert sie einen nicht eingestellten Mann, weil ihr Tun geschlechtspezifisch ist? Oder würde sie eine Frau, die sie nicht einstellt geschlechtsspezifisch diskriminieren?

Was eigentlich ist in der Praxis des Alltages merkmalspezifische Diskriminierung?

Auch hierzu schweigt das ADG weitgehend.

Um die Fälle, dass jemand sagt, ich stelle Dich nicht ein, weil Du katholisch bist, wird es regelmäßig nicht gehen, weil so krass die Fälle des Lebens regelmäßig nicht liegen. Da geht es doch viel mehr wie beim Mobben um die unsichtbaren Geschehnisse.
Die Kommunisten haben 100 Jahre lang den Faktor Mensch auf unmenschliche Weise nicht einbezogen und zwar weder den Faktor Mensch in Gestalt der werktätigen Masse, wie es so schön hieß, noch in Gestalt der Diktatoren des Proletariats. Daran ist der Kommunismus, der in seiner Idee der gleichen Teilhabe der Menschen am Bruttosozialprodukt ja viel Gutes an sich hatte, gescheitert.

Das ADG scheint die Sache in abgewandelter Form wiederholen zu wollen. Es appelliert an Instinkte und wirkt im eigenen Anspruch oft genug kontraproduktiv entgegen. So einfach ist es eben nicht der bessere Mensch zu werden.

Und was is nu ? :
Schafft das Antidiskriminierungsgesetz die Wehrpflicht allein für die Männer nun ab ? Ja oder Nein ?


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Kommentare

Was ist Diskriminierung?

Diskriminierung ist, wenn man eine Person behandelt, wie man selber nicht behandelt werden möchte!
Wieso ich das schreibe?
weil es mir so vorkommt,als ob es viele Menschen gibt, die nicht wissen, was Diskriminierung sein soll.

Mit freundlichen Grüßen
Groth

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