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20. März 09

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Folgende Weblogs beziehen sich auf Die Personalie Nikolaus Brender:

Kommentare

J. Koller

1.Das Bundesverfassungsgericht ist überhaupt nicht selbstherrlich. Es ist die einzige Institution, die uns vor Gesetzen bewahren kann, die unserer Verfassung widersprechen.
Wer sonst sollte es tun?
Herr Papier und Kollegen tun nichts weiter als ein beanstandetes Gesetz mit dem Grundgesetz zu vergleichen, und im Falle eines Widerspruchs das Erstere zu verwerfen. Oder würden Sie in diesem Fall eher die Verfassung verworfen sehen?

Falls Sie die Notwendigkeit dieser Einrichtung tatsächlich nicht wirklich einsehen, empfehle ich Ihnen einen Beitrag vom Staatsrechtler Prof. Lepsius, Uni Bayreuth für das Goethe-Institut:
http://www.goethe.de/ins/gb/lp/ges/pok/de3386160.htm

2. Wohin politischer Einfluß auf die öff.-rechtl. Medien geführt haben, brauche ich wohl Ihnen nicht zu erklären. Beispielsweise ist der Bayrische Rundfunk im Prinzip katholischer CSU-Funk, der WDR war früher echter "Sozenfunk", z.B. "Monitor" mit Klaus Bednarz, der die Kunst der Manipulation durch Weglassen von Information auf's Beste beherrscht hat.

3. Focus-Artikel als Referenz zu verwenden halte ich für unseriös. Da können Sie auch gleich die FAZ oder die Stellungnahme der CDU-Bundespartei abdrucken. Auf der anderen Seite wäre es natürlich nicht besser gewesen, Zeitungen wie die TAZ (=Parteiprogramm der Grünen) oder die Frankfurter Rundschau (für echte SPD-Mitglieder) zu zitieren. Vielleicht wäre es besser, Zeitungskommentare/-berichte mehr oder weniger neutraler Herkunft zu verwenden, z.B. die Süddeutsche Zeitung oder Spiegel Online.

4. Was Herrn Brender betrifft, empfehle ich Ihnen bzgl. der vorgeschobenen schlechten Ergebnisse von Brender ("Zuschauerrückgang") einen etwas differenzierteren Artikel über die Zahlen:
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,609830,00.html
Danach sieht es nämlich summa summarum ein wenig anders aus.

Mit freundlichen Grüßen,
J.Koller

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