Nun also quasi in vierter Instanz...
Die Netzeitung berichtet:
http://www.netzeitung.de/medien/323685.html
«FAZ» unterliegt erneut Röhl vor Gericht
31. Jan 18:27
Die «Frankfurter Allgemeine» hat es nicht geschafft, gegen eine Einstweilige Verfügung der Journalistin Bettina Röhl vorzugehen. Damit darf das Blatt diese weiterhin nicht «Terroristentochter» nennen.
Die Journalistin Bettina Röhl hat sich laut eigenen Angaben erneut vor Gericht gegen die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» durchgesetzt. Das Oberlandesgericht München hat seinen eigenen Beschluss vom 4.12.2003, mit dem damals der einstweiligen Verfügung von Frau Röhl stattgegeben worden war, jetzt durch Urteil gegen die «FAZ» erneut bestätigt. Danach muss die «FAZ» es weiterhin unterlassen, Röhl «Terroristentochter» zu nennen.
Röhl siegt in Rechtsstreit gegen FAZ
http://www.netzeitung.de/medien/264394.html
06. Dez 2003 00:29
«Wenn Fakten nicht gebracht werden können...»
http://www.netzeitung.de/medien/266159.html
22. Dez 2003 08:29
Bettina Röhl ist die Tochter der RAF-Mitbegründerin und Journalistin Ulrike Meinhof. Dass die herabsetzende Bezeichnung «Terroristentochter» nicht zulässig sei, hatte das Gericht bereits im Dezember 2003 verfügt. Schon im damaligen Beschluss hatte das Oberlandesgericht hineingeschrieben: «Grundsätzlich muss sie überhaupt nicht dulden, dass ihre Abstammung von Ulrike Meinhof herausgehoben wird.»
Die «FAZ» hatte dagegen Widerspruch eingelegt, so dass Röhl laut ihren Angaben zur Aufrechterhaltung der Einstweiligen Verfügung klagte. Das OLG in München hat ihr nun in zweiter Instanz erneut Recht gegeben. Gleichzeitig hat das OLG eine mögliche Revision der FAZ zum BGH nicht zugelassen. Die schriftliche Urteilsausfertigung liegt laut Röhl noch nicht vor. (nz)
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