Heute in Spiegel online:
"EU stellt Finanzierung von ARD und ZDF in Frage Der Umgang mit Rundfunkgebühren in Deutschland verstößt nach Auffassung der EU-Wettbewerbshüter zum Teil gegen EU-Recht. Die Brüsseler Beamten fordern eine präzisere Definition des Grundversorgungsauftrags, mehr Transparenz und die Gründung einer unabhängigen nationalen Aufsichtsbehörde."
Die Öffentlich-Rechtlichen werden hier zu Recht wegen Wettbewerbsverzerrung aus Brüssel angegriffen. Tatsächlich ist der durch diese Wettbewerbsverzerrung unter anderem mitbedingte, manipulative Eingriff der Öffentlich-Rechtlichen in die Pressefreiheit das noch viel sowohl ethisch als auch verfassungsrechtlich gewichtigere Argument. Die Öffentlich-Rechtlichen greifen nicht nur in die Eigentumsgarantien der privaten Medien ein, Art.14 GG, sondern eben auch in unser aller Pressefreiheit, d.h. in die Grundgesetzgarantien eines jeden Bürges aus Art.5 GG., der nicht nur die Pressefreiheit einzelner Medien gegen den Staat schützt, sondern bei exakter Auslegung erst recht die Pressefreiheit einzelner Medien gegenüber anderen übermächtigen Medien. Insofern sollen die Brüsseler EU-Gewaltigen den deutschen öffentlich-rechtlichen Medien ruhig einmal ordentlich auf die Finger klopfen. Siehe auch mein Beitrag in der Zeitschrift "Berliner Journalisten" "Auf höchstem Niveau", den ich gestern hier eingestellt habe.
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