Rot -Grün hat das ADG in 40 Punkten leicht nachgebessert. Die Frage bleibt: Ist das Antidiskriminierungsgesetz verfassungskonform ?
Es stimmt immer wieder heiter: „Trau keinem über dreißig“ das war der Spruch mit dem sich die heutigen Macher des ADG einst die Macht im Staate nahmen. Damit schockten sie ihre Eltern und Großeltern bis ins Mark. Heute so lange sie noch gehen und reden können, wollen sie sich rechtszeitig ein Gesetz genehmigen, dass die Kinder und Enkelkinder daran hindert, sie irgendwann vom Acker zu jagen. Das wäre ja Altersdiskriminierung. Also Vorsicht: Trau keinem über dreißig, vierzig, fünfzig, sechzig- wäre laut ADG verbotene Diskriminierung. Der Slogan der Altvorderen heute heißt: Trau keinem unter fünfzig…“
Sie finden den Text auch hier: Der Mainstream
Kommentare