An den Bundespräsidenten
Herrn Joachim Gauck
Spreeweg 1
10557 Berlin
von Bettina Röhl
6.August 2012
Offener Brief an den Bundespräsidenten
Drygalla
Bitte an das Staatsoberhaupt sich der massiven Fehlentwicklung im öffentlichen Raum anzunehmen
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
wenn der Antifaschismus zum Faschismus verkommt, dann wird es für das Grundgesetz, für die Verfassung in Deutschland, eng. Das trifft zumindest dann zu, wenn der pervertierte Antifaschismus medialisierter Mainstream ist und alle Verdächtigungs-und Hetzstrukturen funktionieren und das Netz engmaschig das Grundgesetz erwürgt; in eine solche Richtung entwickeln sich Teile der Gesellschaft beklagenswerter Weise.
Von dieser Entwicklung sind nicht nur der politische und der kulturelle Bereich betroffen. Auch die eher privaten Räume, zum Beispiel im Internet, sind von Phänomen wie menschenverachtendem Mobbing oder Rufmord bis hin zur Existenzvernichtung und in einzelnen Fällen dem Setzen eines Selbstmordrisikos des Opfers betroffen. Am schlimmsten ist es naturgemäß, wenn die Institutionen des Rechtsstaates selber, wozu sich ja die Presse gern zählt, von einer solchen Fehlentwicklung infiziert sind.
Gesellschaftliche Verwerfungen einer zunehmenden öffentlichen Akzeptanz von Treibjagden gegen einzelne Menschen unter offenkundiger Inkaufnahme von Rechtsbrüchen zu deren Lasten sind erschütternd und sie erschüttern das Grundgesetz. Und sie entsetzen und erschüttern sehr viele Menschen im Land.
Die Beweislastregeln, wichtigster Bestandteil eines konstitutiven Rechtsstaates, werden derzeit von einem Mob in den Medien und in der Politik und in einem heuchlerisch verkommenen Sportmanagement nicht nur missachtet, sondern quälerisch genüsslich in ihr Gegenteil verkehrt.
Es macht offenbar einigen anfälligen Menschen Spaß die Sau mal richtig raus zu lassen und auf Menschenjagd zu gehen, jedenfalls dann wenn man sich tausendprozentig der Zustimmung seines Mobs sicher ist und an der moralischen Höchstlegitimation seines Tuns so gar keinen Zweifel zu haben braucht und auch nicht befürchten muss, dass die freigelassene Sau als Solche erkannt wird; schließlich ticken ja alle im angeschalteten Mainstream gleich. Und die Mainstreamer wissen, dass ihr Opfer mit Namen Nadja Drygalla keinen Verteidiger hat, weil jeder, der sie verteidigen würde, kollektiv von derselben Rotte vernichtet würde.
Menschenjagd macht Spaß! Nicht jedem, aber den dafür anfälligen Menschen!
Dieser ganz spezielle Shitstorm - nicht etwa in den unsäglichen Foren, die es gibt, sondern von ganz Oben aus dem Establishment gegen eine Sportlerin, die sich aus der Sicht allzu Vieler plötzlich anbot gehetzt zu werden - ist menschenunwürdig. Die inzwischen weltweit von den etablierten Medien ausgemachte "Nazibraut" gibt es nach dem bisherigen Sachstand so nicht. Der Fall ist ein Beleg für die Perversion des sogenannten Antifaschismus. Die Aufklärung kippt in die Barbarei (Adorno).
Wehret den Anfängen! Den Satz kennt man.
Die NPD: die intelligenten und politisch weisen und leiseren Stimmen plädieren dafür die NPD nicht durch ein Parteiverbot aufzuwerten und damit die Gründung von Nachfolgeorganisationen zu provozieren. Stattdessen plädieren sie dafür die notwendige Auseinandersetzung intellektuell, politisch und moralisch zu führen. Die Vertreter dieser Meinung wollen die rechtsradikale Neo-Naziszene auf diese Weise isolieren, was auch gelingen kann, wenn das Grundgesetz der Maßstab ist.
Trotz der rapide wachsenden Antifaschismus-Industrie hat es bislang niemand geschafft, um es ironisch auszudrücken, die NPD zu einer wirklich parlamentsrelevanten Kraft hoch zu puschen. Totschweigen wäre womöglich eine effizientere Bekämpfung der NPD und anderer entsprechender Vereinigungen und Gruppierungen gewesen, als Tausenden unter der Fahne "Kampf gegen Rechts" den Unterhalt zu sichern und damit indirekt dafür zu sorgen, dass die Neonazi-Szene nicht verschwindet; die Dämonisierung, die zum öffentlichen Alltag gehört, ist kontraproduktiv.
Es ist gut und es ist ein Muss, dass Expertise gegen Extremismus und gegen Rechtsextremismus akkumuliert wird. Das ist eine vornehme Aufgabe des Staates und der Gesellschaft. Aber es darf nicht sein, dass unter diesem Posten ein eigenmächtiges Gesinnungspolizistentum und sachferne Karriereförderung fröhliche Urständ feiern und die Sache nach hinten los geht, wie das gescheiterte NPD-Verbotsverfahren es letzten Endes auch zeigt. Das Bundesverfassungsgericht hat, als es das stümperhaft geforderte NPD-Verbot ablehnte, einigen Mut bewiesen, in dem es nicht einfach ein populistisches Gesinnungsverbot erließ, sondern die vorgelegten Fakten an den zu Recht strengen Maßstäben der Verfassung geprüft hat. Immerhin Parteien gehören zu den Essentials dieser Demokratie. Um es etwas überspitzt auszudrücken: nicht jedes Regierungslager muss gleich die Möglichkeit haben die Oppositionsparteien verbieten zu lassen.
Zu viele Psychologismen, Befindlichkeitsanalysen, Theorien und Theoreme und zu wenig knallharte Fakten und viel zu wenig konsistente Subsumption solcher Fakten unter konsistente Definitionen, was denn Rechtsextremismus, Neo-Nazitum und dergleichen sind, beherrschen das Geschehen. Viel zu viele Leute, die sich im "Kampf gegen Rechts" beteiligen, sind mehr damit beschäftigt ihre politischen Lieblingsvorstellungen durchzusetzen, als dass sie eine wirklich nützliche Arbeit leisten. Was darf jemand politisch denken und sagen und was darf er warum nicht? Diese Fragen bleiben ungelöst oder werden allenfalls höchst unbefriedigend gelöst.
Meinungsmanipulation ist jedenfalls mit dem legitimen und notwendigen "Kampf gegen Rechts" nicht gemeint. Die Zeigefinger-Mentalität, die sich da breit macht und eine Art private Verfassungsschutz-Unkultur im Internet sind gefährlich. Wer sich am "Kampf gegen Rechts" vor anderen und sich selber materiell oder immateriell gesund stoßen will, ist fehl am Platze. Eine solche Gesundstoßer-Mentalität zeigt das öffentliche Geschehen gegen eine Sportlerin, deren Tun und Handeln noch nicht ausgelotet sind, die aber allein mit dem Vorwurf "rechtsradikal" so bemakelt ist, dass dieser Makel bereits zur Begründung ihrer Verurteilung, besser ihrer Vorverurteilung, ausreicht. Überhaupt: Zirkelschlüsse beherrschen das Geschehen auf diesem Politikfeld.
Der Verzicht der Sportlerin auf ihre Polizeikarriere im Herbst 2011, der Verzicht auf ihren Verbleib in der Olympia-Mannschaft werden in diesem Sinne immer wieder als Schuldanerkenntnis genommen, siehe Dagmar Freitag, Vorsitzende des Sport, SPD. Da die meisten, die sich an der Hetzjagd beteiligen, nichts Konkretes in der Hand haben, ist auch das Angriffsverhalten sehr unspezifisch und sehr unkonkret und fieselig und auf Kaschieren der Hetze angelegt.
War es lege artis, dass Drygalla im Herbst 2011 den Polizeidienst quasi freiwillig quittieren musste, entgegen ihrem eigentlichen Willen?
Will jetzt der Sport ein eigenes NPD-Verbot durchsetzen?
Ist jetzt also der Sport geeignet das gescheiterte NPD-Verbot zu kompensieren und ein entsprechendes Verbot in seinem eigenen Bereich zu administrieren und ein eigenes NPD-Verbot durch zu setzen? Die nach allem Anschein auf Vorverurteilung gebürstete Vorsitzende des Sport Dagmar Freitag (SPD), scheint diese Frage bejahen zu wollen.
Obwohl es den Fall Drygalla in Wahrheit noch gar nicht gibt, weil er nicht schlussendlich aufgeklärt ist, sieht sie Handlungsbedarf: "Ich beabsichtige, auch den Fall der Ruderin Nadja Drygalla schnellstens im Sportausschuss auf die Tagesordnung zu setzen. Der nächstmögliche Termin ist der 26. September 2012. Die anderen Fraktionen habe ich bereits am Freitag informiert, dass das Thema Olympische Spiele aufgrund der aktuellen Ereignisse Ende September beraten werden soll. Ich sehe dringenden Aufklärungsbedarf bezüglich der Kommunikationsstrukturen im deutschen Spitzensportsystem."
Für diese Maßnahme reicht Frau Freitag das derzeit verfügbare ungenügende Wissen über die öffentlich insinuierte Verstrickung der Sportlerin ins rechtsradikale Milieu. Zumindest benennt sie keine weitergehenden konkreten Fakten für ihre öffentliche Ankündigung den Bundestagsausschuss zu beschäftigen. Fest steht für sie allerdings bereits, dass die Bundeswehr erklären muss, wieso sie Drygalla in ihre Sportförderung aufnehmen wollte. „Die Bundeswehr wird erklären müssen, ob sie tatsächlich eine Sportlerin aufnehmen wollte, die zuvor nach allem, was wir bislang wissen, wegen ihrer rechtsextremistischen Kontakte den Polizeidienst quittiert hatte."
Ein Erklärungsnotstand, von dem die Bundeswehr aber nur betroffen sein könnte, wenn die Vorwürfe gegen Drygalla sich nach Aufklärung des Falles bewahrheiten. Sowas nennt man eine hoheitliche öffentliche Vorverurteilung sowohl Drygallas als auch der Bundeswehr. Warum kommt die Sportausschuss-Chefin nicht mit den Fakten rüber, die ihr Tun rechtfertigen und die sie offenbar bislang aber nicht kennt.
Da bislang offenbar keine rechtsradikalen Taten oder Reden oder Auftritte sonstiger Art Drygallas vorliegen, kann Freitag eigentlich nur die mögliche Gesinnung Drygallas meinen, zu der es bislang allerdings ebenfalls nicht ausreichend konkrete Indikatoren gibt, außer den bekannt gewordenen früheren und aktuellen Distanzierungen Drygallas von rechtsextremistischem Gedankengut. Und einem Bekenntnis zur olympischen Idee und zum Rechtstaat. Warum die Einlassungen Drygallas unglaubwürdig seien und nicht der Wirklichkeit entsprechen könnten, lässt die Sportparlamentariern im Dunkeln.
Und es gibt ihre persönliche Liebesverbindung zu einem offenbar aus der Partei ausgetretenen NPD-Mann, was für sich gesehen keinen hinreichenden Rückschluss auf die eigene Gesinnung zulässt.
Das NPD-Verbot und das Bundesverfassungsgericht
Die Bundesrepublik hat sich als unfähig erwiesen die NPD durch ihr allerhöchstes Gericht, nämlich das Bundesverfassungsgericht, verbieten zu lassen, weil das Populistenlager, die selbst ernannten Antifaschisten, die Schreihälse, das Ruder des staatlichen Handeln an sich gerissen haben und mit ihrem NPD-Verbotsantrag kläglich gescheitert sind und scheitern mussten; wer den verfassungskonformen Beweisantritt nicht zu leisten in der Lage ist, und sich in einem V-Leute-Skandal eigener Art verstrickt, beweist damit, dass er einem kühlen verfassungskonformen Umgang mit der NPD nicht gewachsen ist. Das gilt auch dann, wenn die halbe politische Klasse in Berlin den Verbotsantrag versiebt hat.
Als wenn Neo-Nazitum und rechtsradikale Verbrechen nicht unwert genug wären, die lüsterne Gier der Öffentlichkeit nach rechtsradikalen Pestbeulen kennt keine Grenzen. Da darf in den Medien schon mal, wie schon vorgekommen, eine zum Hitlergruß erhobene Hand gekauft werden und da darf dann wohl auch mit konstruierten Sachverhalten etwas nachgeholfen werden, so stellt sich die öffentliche Wirklichkeit jedenfalls dar. Auf der Strecke bleibt, um es zu wiederholen, die Verfassung. Und auf der Strecke bleiben oft genug einzelne Menschen.
Die politischen Parteien, die nach innen demokratisch verfassungskonform organisiert zu sein haben, spielen im konstitutiven Bereich der Bundesrepublik die schlechthinnige Rolle, mindestens eine hervorragende Rolle. Gerade hat das Bundesverfassungsgericht die politischen Köpfe herunter gestuft und die politischen Parteien herauf gewertet, nämlich in seiner jüngsten Entscheidung zu den Überhangmandaten, deren Zahl die Richter begrenzt haben. Politische Parteien sind dazu da den demokratischen Prozess zu organisieren. Insofern ist die frühere Neigung des Bundesverfassungsgerichtes an der 5 % -Klausel etwas arg populär zu sägen und überhaupt die Demokratie durch die Unterstützung der sogenannten Basisdemokratie, der direkte Demokratie fördern zu wollen, was leicht kontraproduktiv wirken kann, nicht ganz nachvollziehbar.
Gerade in Zeiten, in denen die Barbarisierung des Mainstreams immer sichtbarer wird, anders als der ewige Adorno es in seiner historischen Auseinandersetzung mit der Nazizeit aus der Sicht seiner Jünger prognostiziert hat ("Die Dialektik der Aufklärung"), gewinnen die Sätze, Wehret den Anfängen, Nie wieder Faschismus von deutschem Boden, nie wieder Menschenjagd, in diesem Land Bedeutung.
Nie wieder Menschenjagd!
Nie wieder Menschenjagd! Das ist der Satz der Stunde, der dem Mainstream-Mob offenbar eingehämmert werden muss.
Der Rechtsstaat stellt auch die Instrumentarien nicht nur zur Verfügung, wie Menschen mit Menschen umzugehen haben, sondern er bindet auch alle staatliche Gewalt an diese Regeln. Neben dem materiellen Recht spielt das Prozessrecht eine oft sogar noch vorrangige Rolle. Darin sind die Spielregeln fest gehalten, wie staatliche Gewalt - und die Medien sehen sich ja oft gern als die vierte Gewalt - Menschen zu behandeln hat.
Öffentliche Vorverdächtigungen, Herabwürdigung von Menschen zu braunem Dreck, jemanden als pestbazillenähnlicher als Menschen
zu setzen - das ist ausgeschlossen. Jeder Mensch hat in Deutschland ein Recht auf einen fairen Prozess. Jeder hat ein Recht auf einen Verteidiger und einen Anwalt, der seine Interessen vertritt. Bis zur Rechtskraft eines Urteils gilt im Strafrecht und das kann man auf das politische Recht übertragen: die Unschuldsvermutung. Auch der professionelle Sportapparat in Deutschland ist angesichts dessen, dass er am Tropf des Steuerzahlers hängt, staatliche Gewalt.
Warum hat das Bundesverfassungsgericht den Allparteienanlauf die NPD verbieten zu lassen scheitern lassen müssen? Weil die Antragsteller den Spielregeln nicht Genüge getan haben. Sie haben ihrer Beweislast nicht mit rechtstaatlichen Mitteln entsprochen. Solange ist eine NPD, die niemand haben will, eine politische Partei. Sie wird ähnlich wie die SED-Nachfolgepartei Die Linke vom Verfassungsschutz beobachtet und von den Medien genauer betrachtet, aber sie ist, solange sie nicht verboten ist, verfassungskonform, dort wo sie entsprechende Wählerstimmen akkumulieren konnte, in den Parlamenten vertreten.
Jedem steht es frei die NPD politisch zu bekämpfen, aber der Kampf muss politischer Natur bleiben und verfassungskonform sowieso. Solange die NPD nicht verboten ist, kann die bloße Mitgliedschaft in dieser Partei weder verboten werden noch außerhalb des politischen Bereiches bekämpft werden. Von selbst ernannten Antifa-Sheriffs, die sich derzeit im veröffentlichten Bereich zusammenrotten, am allerwenigsten. Die NPDisten, die es in die Parlamente geschafft haben, haben alle Parlamentarierrechte wie jedes andere Parlamentsmitglied auch. Sie bekommen ihre Bezüge nach den üblichen Regeln, sie genießen Immunität und vieles mehr.
NPD-Mitglieder dürfen heiraten und sie dürfen Freundinnen oder Freunde haben. Selbst das Kinderkriegen wird ihnen verfassungskonform nicht zu verwehren sein. Sie können alle Grundrechte, die die Verfassung zur Verfügung stellt, im Rahmen der üblichen Regeln für sich geltend machen. Niemand wird kraft seiner Verwandtschaft, Verschwägerung oder Freundschaft mit oder zu einem NPD-Mitglied von dessen Parteimitgliedschaft oder den Zielen der NPD kontaminiert. Eine solche Kollateralhaftung ist grundgesetzwidrig.
Wie stoppt man eigentlich eine öffentliche Hetzjagd?
Deswegen ist auch die schwadronierende braune Scheiße, die man derzeit von besonders eifrigen Hetzern in den Medien zu Gesicht bekommt, ein besonders gefährliches Exkrement. Ich bemühe mich die Realität so drastisch es irgend geht zu benennen, und weise ausdrücklich darauf hin, dass hier der eher als Terminus Technikus verwendete Begriff der "braunen Scheiße" eine Untertreibung des zu beklagenden Sachverhaltes ist. Weil die Wirklichkeit oft kaum noch beschreibbar ist, ist das Bundesverfassungsgericht ja auf die Idee verfallen seine Grobianismusklausel, wie ich es hier einmal nennen möchte, für die Medien zu formulieren. Gemeint ist, dass ein drastischen Ausdruck regelrecht nötig sein kann, um im Mediengetöse noch irgendwie verstanden zu werden.
Die Lässigkeit, die sich im deutschen Feuilleton ähnlich wie im Politikbereich der Medien breit macht, mit der sich einzelne Journalisten hervor tun die Möglichkeiten ihres Arbeitsvertrages missbrauchend, ihren scheinheiligen Scheinkampf gegen Rechts zu führen, hat im Fall Drygalla in besonderer Weise eine entlarvende Wirkung.
Aus den Medien ist nichts Genaues zu erfahren, soweit es um die justiziablen Fakten geht. Dafür sind gerade Medien, aber auch Politiker in besonderer Weise da das einfache Volk über Tatsachen, über Realitäten, über die Sachverhalte, die es zu entscheiden gilt, aufzuklären und erst nach dieser Aufklärung die eigene als solche auch gekennzeichnete Wertung zur Disposition zu stellen.
In den quälend langen Tagen, seitdem der Fall Drygalla bekannt wurde, erfährt man, dass die junge Dame irgendwie ihre Polizeiausbildung abbrechen musste (freiwillig ausgeschieden sei) wegen irgendwelcher nicht näher bezeichneter rechtsradikal riechender Momente. Ob die Quittierung des Dienstes notwendig war, ob ein Rauswurf aus der Polizei rechtens gewesen wäre, erzählen einem die Medien nicht. Sie wissen es nicht, weil sie die Tatsachen, die Akten, die Fakten nicht kennen.
Da braucht es keinen Rechtsstaat und Basta
Aber Rechts ist immer dumpf und immer Sumpf und immer kontaminierend. Und da braucht es keinen Rechtsstaat, da liegen die Dinge klar, da wird der Täter öffentlich gehängt und Basta. Und das ist auch gut so.
Und in den Medien - und auch in der Politik - wird gebetsmühlenartig von den Kontakten der jungen Dame zu irgendeiner rechten Szene und zu ihrem Michael Fischer, der NPD-Funktionär und Mitglied verschiedener rechter oder Rechtsradikaler Veranstaltungen sei oder gewesen sei, schwadroniert.
Die einzige Aussage der Sportlerin, die bis Sonntagabend ernsthaft kolportiert wurde, war die, dass sich das Rudertalent seinerzeit 2010 und auch jetzt wieder von rechtem Gedankengut distanzierte und sich zu den olympischen Werten und der demokratischen Grundordnung bekennte, was aber sogleich als unzureichend und unglaubwürdig bezeichnet wurde.
Inzwischen hat sich Drygalla in einem anrührenden Interview dpa gegenüber geäußert. Und alle gegen sie erhobenen Anwürfe zurück gewiesen. Und darauf hingewiesen, dass auch der Verfassungsschutz nichts gegen sie vorliegen hat. Welch eine perverse Situation, dass sich eine 23.jährige, wie man es dem Interview auch entnimmt im Mediengeschehen ungeübte Sportlerin, überhaupt in dieser Weise einlassen muss.
Die sonst so gehätschelten Aussteiger erfahren etwas anderes als jetzt der Freund der Ruderin, der sich dem Benehmen nach von der NPD und anderen rechten Gruppen getrennt hat. Es wird immer deutlicher, dass hier der Skandal, Sebnitz lässt grüßen, ein Skandal der Unanständigen in den Medien und in der Politik ist.
Das Grundgesetz hält fest, dass niemand offen legen muss, welcher Religion er angehört. So schlau waren schon die Väter der Weimarer Verfassung, auf die sich die Autoren des Grundgesetzes berufen haben; der verfassungsrangige Rechtsgedanke, dass Niemand seine inneren Überzeugungen politischer, religiöser, gesellschaftlicher und sonstiger Art offenlegen muss, dies aber sehr wohl darf, ist dem Mainstream-Mob offenbar nicht bekannt.
Die öffentliche Suggestion die Sportlerin sei von rechtem Gedankengut so infiziert, dass ihre anders lautenden Erklärungen nichtig seien, geht weiter.
Rechts- und Ethikskandal
Die Autorin dieses offenen Briefes weiß vom Fall Drygalla nicht mehr als sie aus den Medien erfahren hat und das ist ein aufgeblasenes Nichts. Sie hat den Fall Drygalla nicht recherchiert und um den Fall geht hier auch nur mittelbar.
Es geht hier um einen evidenten Rechts-und Ethikskandal in der Bundesrepublik, in dem die Republik so abgesoffen ist, dass sie diese Pestbeule nicht oder nur unzureichend zu erkennen vermag. Das allein ist hier Gegenstand dieses offenen Briefes.
Selbst, wenn sich heraus stellen würde, dass alle Verdächtigungen gegen Drygalla zuträfen oder von der Wirklichkeit noch überholt würden, würde die Pestbeule damit in keinster Weise milder zu beurteilen sein. In Deutschland wird nicht nach Urin oder Bauchgefühl oder Kaffeesatz Menschenjagd betrieben.
Drygallas persönliche, private Beziehung zu Michael Fischer ist ihre private persönliche Beziehung, die von der Verfassung als Solche geschützt ist.
Eine juristische, eine strafrechtliche, eine politische, eine moralisch-ethische Haftung für Dritte, in welchem Verwandtschafts-oder Freundesgrad auch immer sie zu dem Betroffenen stehen, gibt es nicht. Auch der reichste Mann Deutschlands muss, wenn er denn rechtskräftig verurteilt ist, höchst persönlich ins Gefängnis gehen und kann seine Haftung nicht qua Rechtsgeschäft für viel Geld seinem besten Freund übertragen. Und auch eine hoheitliche Übertragung einer solchen Haftung gibt es nicht.
Haftung per Trauschein ist in deutschem Recht nicht vorgesehen. Und öffentlicher Druck, so eine Ehefrau wollen wir nicht, ist rechtsethisch als verwerflich einzustufen. Für die Haftung der Ehefrau braucht es einen eigenen Beitrag der Ehefrau, wie dies für jeden autonomen Menschen auch gilt.
Es bleibt dabei, tragisch dass man diese Tatsache in der aktuellen Lage feststellen muss, dass Michael Fischer für sein Tun einzustehen hat und Frau Drygalla für ihr Tun. Auch einen indizielle Wirkung des Tuns des Freundes auf die Beurteilung des Tuns der Sportlerin gibt es in verfassungskonformer Weise nicht.
Die braune Gesocks-Theorie, die immer wieder durch die Medien wabert, wie der Herr, so's Gescherr, alle in einen Sack und Etikett drauf, ist zwar populär, aber rechtsethisch und verfassungsrechtlich unhaltbar.
Die jetzt allenthalben herum wabernden Formulierungen, die von Politikern, Sportverbänden hin und her geschickt wurden, dass man " nichts davon gewusst habe", dass "alles bekannt gewesen" sei usw. täuschen eine Faktizität vor, die die Verwender dieser Vokabel nicht halten. Statt Verböserungen in die Welt zu setzen, wären die Fakten zu benennen, die längst bekannt waren, die man nicht wusste und dergleichen.
Bitte was genau hat man zu wissen. Oder was weiß man in Folge eines politischen Wegsehens nicht?
Die Gesocks-Theorie und die Kurze-Prozess-Manier
Das was der sich selber sechzig Jahre nach Hitlers Tod als antifaschistisches Heldentum anmaßende Mainstream derzeit an Menschenhetze gegen eine einzelne Ruderin leistet, ist eine reale Verfassungskatastrophe. Jede menschenverachtende Tat, sei es die eines Rechtsradikalen, die eines Linksradikalen, die eines autonomen, perversen Phantasien anhängenden Täters, ist nach dem Legalitätsprinzip von den zuständigen Behörden zu verfolgen und es gehört zu einer freien Presse, die leider de facto nicht ganz so frei ist, wie dieser Fall zeigt, das Geschehen am rechten und am linken Rand zu verfolgen und natürlich Kriminalität jedweder Art zu verfolgen.
Aber die Kurze-Prozess-Manier zeichnet die Hitlers, die Stalins, die Mao Tse Tungs , Pol Pots und Ho Tschi Minhs und andere aus. Das ist die Errungenschaft des Rechtsstaates, dass es den kurzen Prozess nicht gibt.
Der Fall Drygalla möge von den Behörden aufgeklärt werden. Sie sind jetzt am Zuge zum Schutze und zu Lasten der Gejagten. Die Staatsanwaltschaft in Deutschland ermittelt nicht nur zu Lasten, sondern auch zum Wohle des Delinquenten, das ist ihr gesetzlicher Auftrag. Und auch die Medien mögen unter Verzicht auf Menschenjagd-Methoden, so wie sie es in jedem anderen Fall täten, recherchieren. Und nicht populistisch skandalisieren.
Es gibt in der "Welt" vom 4.8.2012 einen Text unter dem Titel "Der braune Sumpf wird immer wieder kleingeredet", der exemplarisch für die verfassungsverachtende Hetzermentalität ist, die sich hier freien Lauf gebrochen hat.
Hier soll auf eine Exegese des von einem unbeherrschten Sadismus geprägten Pamphlets verzichtet werden. Soviel sei hier aber angemerkt: assoziative wabernde Gedankenketten ohne realen Boden und ohne jede Logik, aber bewehrt mit sehr unguten Scheinargumenten lassen den Text wie die wüsten Anklagen eines Roland Freisler oder einer Hilde Benjamin, die in ihren beschränkteren Möglichkeiten wütete, erscheinen.
Eine Schauprozess-Attitüde wird hier sichtbar und ein gewisser Aufruf zur Jagd auf die Ruderin, die mit Fotos vorgeführt wird, deren offenbar intendierte Wirkung auf Kontaminierung zielt, obwohl die Bilder aus sich heraus überhaupt keinen Rückschluss auf irgendeine Gesinnung enthalten. Und natürlich spielt der Text in der "Welt" mit dem Gedanken, dass, wer in Rostock geboren wurde, rechtsradikales Erbgut in sich trüge und er spielt mit dem Gedanken, dass ein gewisser Joachim Gauck Rostocker in diesem Sinne sein könnte. Zitat aus dem Artikel in der Welt: "(...)Rostock ist nicht nur die Heimatstadt von Nadja Drygalla. Auch der Bundespräsident stammt aus der Hansestadt. Joachim Gauck wird in dieser wichtigen Debatte gebraucht.(...)"
Indymedia will die "Welt" zudem per Mail rechtzeitig vor Veröffentlichung gewarnt haben Drygalla in Verbindung mit einem Foto zu bringen, auf dem eine blonde Frau im Kreise einer rechtsradikalen Demonstration in Malchow im Jahr 2009 zu sehen ist. Indymedia schreibt, dass "die Welt" dieses Bild mit der Frage, ob dies Drygalla sei, in inkriminierender Weise veröffentlicht hätte. Drygalla selber bekundet nicht mit der abgebildeten Frau identisch zu sein. Indymedia behauptet sogar den mutmaßlich richtigen Namen der jungen Frau auf dem Foto zu kennen und erklärt, es ist nicht Drygalla. Gleichwohl kartete die "Welt am Sonntag" gestern weiter nach und erzeugte massiv den Eindruck unter der Überschrift "Ruderin Drygalla selbst in rechte Szene verstrickt" neue Fakten zu haben und veröffentlichte auch das besagtem Foto aus Aufmacher, mit der Botschaft, dass Drygalla im Prinzip höchst persönlich eine rechtsradikale Nazifrau sei: Recherche? Fair play? Altera pars? Böse Absicht? Letztere gewiss.
Ist das Welt-Journalismus? Oder hat sich in der "Welt" die Gruppendynamik der Jäger hemmungslos verselbständigt. In wie vielen Medien sind eigentlich wie viele dieser Jäger am Werk? Täglich Unmengen von Beiträgen, ein Beitrag jagt den nächsten. Aber wo bleiben die Fakten? Wo bleibt die journalistische Recherche?
Die Sportlerin soll mediengemäß auf irgendwelchen rechten Seiten im Internet gewesen sein?! Auf diesen Seiten gibt es von den selbsternannten Jägern der Nazis oder Neonazis reichlich Frequenz. Sind die Jäger deswegen sich verstellende Sympathisanten?
Und Michael Fischer soll, wie es in den Medien heißt, auch schon in Gewalttätigkeiten verwickelt gewesen sein. Joschka Fischer war in reifem Alter in extremer Weise und über Jahre routinemäßig persönlich in politisch motivierte Schlägereien und Gewaltexzesse verwickelt, dies allerdings eher im Namen des Völkermörders Mao Tse Tung. Das hat ihm aber nicht geschadet, sondern, ganz gewiss zu Unrecht, genützt.
Auch hier gilt: Fakten, Fakten, Fakten.
Wenn es zutrifft, dass Michael Fischer eine Veranstaltungen für Naziopfer gestört hat, dann ist das sofort zu beweisen und gegebenenfalls von den zuständigen Behörden zu verfolgen und von den Medien zu berichten. Nur das hat nach dem jetzigen Stand der Dinge nichts mit der Sportlerin zu tun.
Hier soll einmal die taz als Quelle dienen aus ihrem Artikel
Die zitiert Michael Fischer, den Freund von Nadja Drygalla, in einem Artikel vom 3.8.2012 http://www.taz.de/!98758/ so:
"(...)Beim Szeneportal „Mupinfo“, das der NPD-Landtagsabgeordnete David Petereit verantwortet, schrieb Fischer am 30. Juli 2011: „Die Stadt hat kein Geld, da die Demokraten jahrelang in die eigene Tasche gewirtschaftet oder Klientelpolitik betrieben haben, aber wenigstens kann man 10.000 Euro zur Verfügung stellen, wenn es um den Bau einer neuen Moschee in Rostock geht“ und forderte, „dass die verfügbaren Gelder der Stadt umgehend und ausschließlich für deutsche Interessen eingesetzt werden“. Am 16. Juni diesen Jahres wetterte er gegen die „linke Ausländerlobby“, die sich für einen Asylbewerber engagierten.(...)
Auch die taz im Hypergau. Auch hier Hetze im Stundentakt.
Im Interesse der von den Medien heiß geliebten und gelegentlich intensiv missverstandenen Presse-und Meinungsfreiheit hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die öffentliche Äußerung "Ausländer raus" für sich gesehen und ohne weiteren Kontext von den Grundrechten des Artikel 5 gedeckt ist, wobei das Verfassungsgericht den Unwert der Formulierung "Ausländer raus" mitnichten verkennt.
Jeder Haushaltstitel darf und muss diskutiert werden, auch der für einen Moscheebau, einen Kirchenbau oder einen Synagogenbau. Die Formulierung, "für deutsche Interessen", zu denen ein Moscheebau, ein Kirchenbau oder ein Synagogenbau gehören kann, ist eine Formulierung, die per se der Grundrechtsbewertung des Bundesverfassungsgerichtes erst einmal entspricht. Ein dumpfes und auch ein uninformiertes Herumgefuhrwerke mit sogenannten "Argumenten", vorliegend gegen einen Michael Fischer, ist wenig hilfreich. Der Ausspruch "linke Ausländerlobby", die sich für einen Asylbewerber engagierten...(...) ist für sich gesehen eine höchst ambivalente Sache.. Linke Lobbys halten sich seit langem etwas darauf zu Gute, dass sie sich zwar nicht kontinuierlich, aber immer wieder für einzelne Asylbewerber einsetzen und genauso wie der inkriminierte Ausspruch diesen Tatbestand beschreiben kann, kann er auch als Beschimpfung gemeint gewesen sein. Der entscheidende Kontext ist bislang nicht hinreichend bekannt.
Hat Drygalla gegen geltendes Recht verstoßen?
Es geht im Fall Nadja Drygalla darum erst einmal festzustellen, ob ihr ein Rechtsverstoß vorzuwerfen ist. Es geht nicht darum, ob man alles gut und schön findet, was sie sagt und denkt und tut. Wenn ihr ein Verstoß gegen geltendes Recht vorzuhalten ist und in gerichtsfester Weise vorgehalten wird, wäre der Fall einfach. Das, was der Medienmob bisher zustande gebracht hat, ist davon weit entfernt. Hat sie sich im Bereich der rechtlich erlaubten Grenzen bewegt, mag man ihr Denken, Sagen und Tun für bekämpfenswert erklären und bekämpfen. Sie aber einer öffentlichen Vernichtungskampagne zu unterziehen, wäre auch in dem Fall grundsätzlich ausgeschlossen.
Was ist, wenn ein NPD-Parlamentsmitglied zugleich alle Voraussetzungen erfüllt in der Olympia-Mannschaft für Deutschland anzutreten? Schwer vorstellbar, dass jemand das Recht haben soll den Souverän im Parlament zu vertreten, aber im Sport, der in seiner Bedeutung einige Stufen unterhalb des demokratischen Rechtsstaates steht, nicht.
Der mit Steuergeldern geförderte Profispitzensport, der auch das olympische Geschehen beherrscht, soll verfassungskonform "gesäubert" werden können, um eine stalinsche Kategorie zu verwenden, von Menschen und Gesinnungen, die in den Parlamenten vertreten sind? Wie gigantisch muss die Schizophrenie eigentlich sein, um über derart komplexe Fragen plump hinweg zu gehen und eine Spitzensportlerin zu attackieren, bei der fraglich ist, ob sie überhaupt den Anfangstatverdacht eines eigenhändigen Neo-Nazitums erfüllt?
Das öffentliche Insinuieren eines Abfärbeffektes von rechten oder rechtsradikalen Aktivitäten des Michael Fischer auf Drygalla ist der Anfang vom Ende einer freien Presse und vor allem des Grundgesetzes und des Rechtsstaates.
Jeder vernünftige Mensch ist gegen Extremismus, gegen Neo-Nazitum. Wer allerdings sich falsche, das Recht verletzende Methoden in seinem Gegen-Sein anmaßt, verlässt den Pfad der Tugend.
Das Grundgesetz kennt die Gesocks- oder die Sud-Theorie nicht und nicht einmal Begriffe wie "rechtes Gedankengut". Zwar ist man geneigt obenhin einen Satz, den man so oder ähnlich in seriösen Medien gelegentlich hört, wie "Trockenlegung des rechten Sumpfes" sympathisch gegenüber zu treten, aber mit derlei Denkschemata im Hinterkopf lässt sich der Fall Drygalla, so wie er sich bisher öffentlich darstellt, weder dahin lösen, dass die junge Dame von der Olympiabühne freiwillig abtreten muss, noch lässt sich so von ihr ein Abschwur verlangen, der, wenn er denn kommt prompt nicht oder nur eingeschränkt geglaubt wird.
Im Umgang mit Extremisten offenbart sich der Rechtsstaat
Die Verfassung ist das Instrumentarium, das den Umgang mit Extremisten letztlich regelt. Natürlich räumt die Verfassung auch insoweit Spielräume ein. Die sind allerdings in dieser Sache exorbitant verlassen worden. Im Umgang mit Extremisten offenbart sich der Rechtsstaat, der nicht einknicken darf und mit unrechtsstaatlichen Methoden reagieren oder gar zurückschlagen darf. Und wer die Vokabel Rechtsradikalismus als Joker begreift, um sich selber grenzenlose Legitimität zu attestieren, wie es derzeit einschlägige Medienvertreter und Politikvertreter tun, der missbraucht seine Medienmacht oder seine politische Stellung.
Wie schön wäre es, wenn es keine Neonazis gäbe und wenn es keine linksradikalen Verfassungsfeinde gäbe. Und wie schön wäre es, wenn es keine Menschen gäbe, die sich selber in verfassungsfeindlicher Weise in ihrem vorgeblichen Kampf, hier gegen Rechtsradikalismus, sonnten und in den Vordergrund spielten.
Es hat auf eine ganz ungesunde Art überhandgenommen, dass ein paar Wenige sich als Zugpferde in den Medien gerierende Journalisten - und viele Politiker knicken ein, kochen ihr Karrieresüppchen, die Gewaltenteilung der Verfassung durchbrechen und sich als Ankläger und Verurteiler in einer Person betätigen und mit der deutschen Geschichte höchst eigennützig Schindluder treiben und in furchtbarer Art das Leid von Millionen von individuellen einzelnen Menschen, die von den Nazis umgebracht wurden und das Leid von deren Angehörigen für ihre eigenen Zwecke missbrauchen.
Als Bürgerin dieses Landes und als Journalistin äußere ich hiermit die Bitte an Sie dieser Menschenjagd, die sich hier offenbart und als Solche nicht erkannt und als Solche auch nicht anerkannt wird, entgegen zu treten und dem Grundgesetz seine reale Geltung auch in der Gesellschaft zu sichern.
Da der deutsche Presserat mehr Unheil als Segen in seinem kurzen Leben gebracht hat, und da er selber viel zu sehr Teil des Systems ist, wäre es auch nützlich diesem unsäglichen Gremium eine Lehre zu erteilen. Dies ist keine Bitte an Sie, aber es wäre ein heilsamer Effekt, wenn alle am veröffentlichten Raum Beteiligten aus ihrem Wahn aufwachten und damit auch der Presserat aufwachen und seines Amtes walten könnte.
Andauernd werden irgendwelche Opfer der Medien, gar ein Ottfried Fischer, öffentlich bemitleidet, was in vielen Fällen ja schön ist. Nur an die wirklichen Opfer der Medien denkt systembedingt niemand. Es ist keine innere Zensur, wenn Medienunternehmen, denen man in Deutschland nun einmal die Pressefreiheit anvertraut, einzelnen Journalisten, die das Grundgesetz missachten oder missbrauchen, um unter der Fahne des Kampfes zum Beispiel gegen Rechts, die oben schon beschriebene Sau rauslassen, Grenzen setzen. Man kann nicht immer nur nach der BILD-Zeitung schreien, deren Journalisten routinemäßig und routiniert den Geist des Grundgesetzes quälten.
Im Fall Drygalla zeigt sich nämlich gerade, dass die sogenannten seriösen Medien die schlimmsten Hetzer beherbergen. Die öffentlich-rechtlichen Medien haben diesbezüglich vor ihrer Haustür zu kehren. Und alle politischen Parteien müssen sich fragen lassen, ob sie aus Opportunismus im Fall Drygalla der vorverurteilenden und aburteilenden Menschenjagd in einer schändlichen Weise zuschauen.
Der Sportminister Hand-Peter-Friedrich tönt, dass im Sport extremistische Ansichten keinen Platz haben, dass Sportler Vorbildfunktionen hätten. Der Sachverhalt müsse deswegen umfassend gründlich geklärt werden. Wo er recht hat, hat er recht. Anzumerken bleibt, dass extremistische Ansichten in der Gesellschaft keinen Platz haben und dass auch mit so einem Satz kein Präjudiz verbunden sein darf. Allerdings: das Gekäse von allen möglichen Vorbildfunktionen kann man wirklich nicht mehr mit anhören. Vorbild zeigte der Sportminister, wenn er einen Menschen vor den Krallen des Mob bis zu einem Beweis der furchtbaren Vorwürfe in Schutz nähme.
Prima facie ist nicht Drygalla das Problem, sondern die Jäger der Sportlerin sind das Problem.
Kampf gegen Rechts ist kein Sport
Die Linken haben naturgemäß eine Tendenz die Rechten anzugreifen und die Konservativen haben eine Tendenz sich von den Rechten abzusetzen. Und die Liberalen im Wortsinn gibt es nicht mehr.
Kampf gegen Rechts ist kein Sport. Ist kein Ersatz für Sheriffspiele und für Lynchjustiz. Kampf gegen Rechtsextremismus ist Verfassungsauftrag. Kampf gegen Extremismus überhaupt ist Verfassungsauftrag. Den allerdings haben die Drygalla-Jäger nicht im Kopf. Und deswegen sehe ich hier, dass das Staatsoberhaupt offenbar die einzige Instanz ist, die die Chance hat einen grundsätzlichen Webfehler im veröffentlichten Raum aufzulösen.
Nulltoleranz gegen rechts kann eben nicht heißen, dass der "Angeklagte" seiner Rechtsgarantien verlustig geht.
Der Irrglaube die Demokratie und die Presse würden es schon richten, ist zu Gunsten des Systems viel zu etabliert als dass das System sich selber täglich auf den Prüfstand stellen könnte, was aber die wichtigste Voraussetzung für Rechtsstaat und Demokratie ist. Eine auf Papier gedruckte Verfassung ist tot, sie muss gelebt werden.
Wo bleibt die Würde des Menschen? Wo bleibt das unverzichtbare Recht jedes Menschen auf ein faires Verfahren? Muss man es mit ansehen, wie die Wirklichkeit durch kollektive Hetze sukzessive umdefiniert wird und regelrecht neu gestaltet wird? Muss man es mit ansehen, wie ein Mensch so lange vermonstert wird, bis er allen wie ein Monster erscheint? Darf die Gesellschaft es mit ansehen, wie ein Mensch zum Spielball des Geschehens gemacht wird? Was weiß ein solches Opfer des Mainstreams am Ende noch von und über sich selbst und über seine eigene Biographie? Entspricht es der Menschenwürde, dass jemand Kotau-artig sich selber öffentlich aufblättern muss und dabei Gefahr läuft sich womöglich in Widersprüche zu verwickeln oder unzutreffende Angaben zu machen?
Das von den Hetzern aufgehängte Damoklesschwert, Sport weg, Existenz weg, Zukunft weg, Freund und Freunde weg und die eigene Biographie zerstört ist wider den Geist der Verfassung.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Röhl
P.S. Und jetzt auch das noch. Laut "BILD am Sonntag" hat Torsten Haberland, Geschäftsführer des Landessportbunds so zitiert: "Wir haben ihr geraten, sich einen anderen Freund zu suchen." Sind da noch alle Grundgesetztassen im Schrank?
Der Beispieltext aus der "Welt" vom 4.8.2012
http://www.welt.de/debatte/kommentare/article108480897/Der-braune-Sumpf-wird-immer-wieder-kleingeredet.html
Interview mit Drygalla vom 5.8.2012
http://www.stern.de/sport/olympia/olympia-2012/sportarten/wassersport/nadja-drygalla-im-interview-keine-verbindung-in-diese-szene-gehabt-1872441.html
Indymedia
http://de.indymedia.org/2012/08/333415.shtml
Weltartikel mit dem falschen Foto und der bisher jedenfalls falschen Verdächtigung