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« Cicero : Deutschland -Polen zur EU -Erweiterung: Dr. Henning Scherf über die Städte Partnerschaft Bremen-Danzig | Start | Mensch Mann ! 19.1.05 »

19. Januar 05

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Michael

Zitat:
"Das moderne Grundgesetz stellt dagegen Ehe, Familie, Vaterschaft, Mutterschaft und Kindschaft zu Recht gleichgewichtig und hochrangig unter seinen Schutz, weshalb die Mehrzahl der Argumente des Verfassungsgerichts auch nur Scheinargumente bleiben. Denn es gibt überhaupt keinen einzigen substanziellen Gedanken zur allein zu entscheidenden Frage, warum Mutter ja und Vater nein. Es sei denn, Mutter selber sagt: Vater, du darfst auch, wenn du ganz lieb bist und tust, was ich sage."

Die Meinung, das GG stellt tatsächlich alle Mitglieder einer Familie gleich, ist falsch: "Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft." Art. 6, Abs. 4, GG. Hier fehlt der Vater.

Das Recht auf Familie ist ein Menschenrecht. Die Einschränkung eines Menschenrechtes (Kontakt, Umgang mit seinem eigenem Kind) bei gleichzeitiger Erzwingung von Abgaben (Unterhaltszahlungen) an denjenigen der dich diesen Rechtes beraubt ist Leibeigenschaft.

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