Partei - Politik - Bundestagswahl 2006
Will die Justizministerin über Männer – Bashing ins Kanzleramt?
Vaterschaftstest, Informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.Januar 2005 zur Frage, welche Rechte hat der an seiner Vaterschaft zweifelnde Mann - so gut wie keine - wirft bereits aus logischen Gesichtspunkten, aber auch aus gesetzessystematischen, aus ethisch – moralischen und verfassungsrechtlichen Gründen immanente Zweifel auf. Wünschenswert wäre daher, dass diese BGH-Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt wird.
(Dieser Artikel erschien in einer stark gekürzten Fassung in der Magdeburger Volksstimme vom 19.1.05)