Ein Urteil stuft den Vater zum Elternteil zweiter Klasse herab.
Unverheiratete Väter bekommen das Sorgerecht für ihre Kinder auch in Zukunft
nur mit Zustimmung der Mutter. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
bestätigte am 29. Januar 2003 eine entsprechende Regelung aus dem Jahr 1998
als verfassungsgemäß.
Mehr "Elternteil 2. Klasse, 8.2.2003 Magdeburger Volksstimme" »